Ausbildungsklassen

Zweiradklassen

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A

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
– Krafträder mit und ohne Beiwagen
– mehr als 50 ccm
– über 35 kW ( 48 PS)
– dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW, über 45 km/h

Mindestalter: 20 Jahre, ab 24 Jahre direkt
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW: 21 Jahre
Ohne Vorführerschein: Mindestalter 24 Jahre

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
A2, A1, AM, Mofa

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A2

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
– Krafträder mit und ohne Beiwagen
– mehr als 50 ccm
– bis 35 kW (48 PS) oder max. 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre, ab 24 Jahre direkt

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
A1, AM, Mofa

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich

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A1

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
– Leichtkrafträder bis 125 ccm
– bis max. 11 kW ( 15 PS) und max. 0,1 kw/kg
– dreirädrige Kfz bis 15 kW (20 PS) und bis 45 km/h

Mindestalter: 16 Jahre

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
AM, Mofa

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AM

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
– Moped, Mokick, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor
– zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder
– vierrädrige Leicht-Kraftfahrzeuge
– bis 350 kg ohne Gewicht der Batterien
– bis max. 50 ccm und max 45 km/h
– Elektromotoren bis 4 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
Mofa

Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

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Mofa

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
– Kraftbetriebenes Zweirad mit Elektro- oder Verbrennungsmotor
– Einsitzig
– max. 25 km/h
– bis 50 ccm
– Elektromotoren bis 4 kW

Mindestalter: 15 Jahre

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
keine

Wer vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine
Prüfbescheinigung.

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B196

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
– Leichtkrafträder bis 125 ccm
– bis max. 11 kW ( 15 PS) und max. 0,1 kw/kg
– dreirädrige Kfz bis 15 kW (20 PS) und bis 45 km/h

Mindestalter: 25 Jahre

Der Führerschein der Klasse B muss mindestens für 5 Jahre vorhanden sein.

Bei der Klasse B196 handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse, sondern lediglich um eine Schlüsselzahl. Ein Aufstieg auf Klassen A2 oder A ist nicht möglich.

Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung abzulegen. Lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten.

Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt.

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B196

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
– Leichtkrafträder bis 125 ccm
– bis max. 11 kW ( 15 PS) und max. 0,1 kw/kg
– dreirädrige Kfz bis 15 kW (20 PS) und bis 45 km/h

Mindestalter: 25 Jahre

Der Führerschein der Klasse B muss mindestens für 5 Jahre vorhanden sein.

Bei der Klasse B196 handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse, sondern lediglich um eine Schlüsselzahl. Ein Aufstieg auf Klassen A2 oder A ist nicht möglich.

Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung abzulegen. Lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten.

Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt.

PKW-Klassen

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B

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
– Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
– bis 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
– Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
– schwerere Anhänger, sofern die Gesamtmasse aus Kraftfahrzeug und Anhänger nicht die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t übersteigt

Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren), 18 Jahre

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
AM, L

Die Ausbildung und Prüfung findet auf einem Schaltfahrzeug statt.
Nach bestandener Prüfung dürfen Automatik- und Schaltfahrzeuge gefahren werden.

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B78

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
– Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
– bis 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
– Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
– schwerere Anhänger, sofern die Gesamtmasse aus Kraftfahrzeug und Anhänger nicht die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t übersteigt

Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren), 18 Jahre

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
AM, L

Die Ausbildung und Prüfung werden auf einem Automatikfahrzeug absolviert.
Es dürfen nach erfolgreicher Prüfung nur Automatikfahrzeuge gefahren werden.

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B197

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
– Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
– bis 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz
– Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
– schwerere Anhänger, sofern die Gesamtmasse aus Kraftfahrzeug und Anhänger nicht die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t übersteigt

Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren), 18 Jahre

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
AM, L

Die Ausbildung findet auf einem Automatik- und Schaltfahrzeug statt.
Mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten auf Schaltfahrzeug
15-minütige Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug mit dem Fahrlehrer
Die praktische Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Es dürfen nach erfolgreicher Prüfung Automatik- und Schaltfahrzeuge gefahren werden.

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BE

Text folgt
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B96

Text folgt